Allgemeine Geschäftsbedingungen BBQ-Boot

Mieter/Schiffsführer

  • Die Bootsübergabe erfolgt ausschliesslich gegen Vorweisung und Abgabe als Depot eines amtlichen Ausweises. (Pass, ID, Führerausweis) des Mieters, dieser ist zugleich dessen Schiffsführer.
  • Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Vermietung das 18. Lebensjahr erreicht haben.
  • Der Schiffsführer verpflichtet sich sorgsam mit dem BBQ- Boot umzugehen und den Anweisungen des Vermieters und der Polizei stets Folge zu leisten.
  • Wer in Folge körperlicher oder geistiger Mängel, des Genusses alkoholischer Getränke, von Drogen oder Medikamenten oder aus anderen Gründen der sicheren Führung des Bootes gehindert ist, darf es nicht führen. Dies liegt insbesondere bei einer Blutalkoholkonzentration von 0.5 oder mehr Promille vor. Kontrollen erfolgen durch die Polizei. Verstösse können u.a. zum Entzug des Führerscheins führen.
  • Für die Übergabe sowie Instruktion hat sich der Mieter 15 Minuten vor Mietbeginn beim Vermieter zu melden.

Betriebszeiten:

  • Das BBQ- Boot ist von April bis September grundsätzlich von Sonntag bis Donnerstag von 10:00 – 21:30 Uhr und Freitag und Samstag von 10:00 Uhr – 22:00 Uhr buchbar. Buchungen ausserhalb der Betriebszeiten sind nach Absprache möglich.

Kosten&Buchung:

  • Die Mietkosten sind vorgängig im Anschluss an die Buchung zu begleichen, erst dann ist die Reservation des gewünschten Termin für Sie reserviert.
  • Eine Buchung ist rechtskräftig nach Überweisung des gesamten Mietbetrags.

Übernahme:

  • Übernimmt der Mieter das BBQ- Boot nicht bis spätestens eine halbe Stunde nach vereinbartem Mietbeginn und unterlässt es, sich vor dem offiziellen Mietbeginn beim Vermieter zu melden, verfällt die Buchung.
  • Die Kosten werden dem säumigen Mieter vollumfänglich belastet. (siehe Punkt Stornierung/Umbuchung)
  • Bei zu spätem Erscheinen muss das BBQ- Boot rechtzeitig zum Buchungsende retourniert werden, die versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden.

Rückgabe/Sauberkeit/Übertretungen:

  • Das BBQ Boot ist termingerecht und gereinigt am Ausgabeort dem Vermieter abzugeben.
  • Sollte das BBQ- Boot übermässig verschmutzt sein, kann der Aufwand für die Reinigung dem Mieter von 120.-/h in Rechnung gestellt werden.
  • Bei Übertretung der Mietdauer erfolgen eine Nachbelastung im Rahmen der offiziellen Preisliste sowie die Belastung allfälliger Mietausfälle.

Versicherung & Haftung:

  • Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr als 10 Personen auf dem Boot mitzuführen.
  • Der Mieter übernimmt die Haftung für die mitgeführten Personen und vergewissert sich, dass Nichtschwimmer Schwimmwesten tragen. Schwimmwesten werden zur Verfügung gestellt.
  • Der Mieter verpflichtet sich, dem geliehenen Material sowie dem Eigentum Dritter Sorge zu tragen und sämtliche Schäden und Verluste zu vermeiden und sofern solche verursacht wurden, diese unaufgefordert dem Vermieter zu melden.
  • Das BBQ- Boot ist gegen Schäden an Dritte versichert. Der Selbstbehalt von CHF 2`000.- wird dem Mieter im Schadenfall in Rechnung gestellt.
  • Schäden am BBQ- Boot übernimmt der Mieter im vollen Umfang.
  • Kosten für allfällige Rettungsmassnahmen, die auf nicht sachgemässes Verhalten zurückzuführen sind, übernimmt der Mieter.
  • Bei einer Schadenhöhe unter 2`000.- werden dem Mieter die effektiv durch den Schaden entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Stornierung/Umbuchung:

Für die Stornierung oder Umbuchung gelten folgende Bestimmungen.

Stornierung:

  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: Stornierung ohne Kostenfolge möglich.
  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: Stornierung möglich, Kosten CHF 50.-.
  • Unter 7 Tage vor Mietbeginn, keine Stornierung möglich.

Umbuchung:

  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: Umbuchung ohne Kostenfolge möglich.
  • Bis 3 Tage vor Mietbeginn: Umbuchung möglich, Kosten CHF 50.-.
  • Unter 3 Tage vor Mietbeginn: keine Umbuchung möglich.

Mietausfälle infolge Gewitter, Sturm oder Starkregen sind von dieser Regelung ausgenommen. Kein Sonnenschein und bewölkt gilt nicht als Schlechtwetter. Die Beurteilung des Wetters obliegt dem Vermieter. Die Sicherheit der Teilnehmer hat Vorrang. Findet eine Vermietung infolge schlechten Wetters nicht statt, kann kostenlos auf einen anderen, freien Termin umgebucht werden.

Stornierungen und Umbuchungen müssen in schriftlicher Form an info@bbq-boot.ch gerichtet werden.

Rücküberweisungen von elektronisch übermittelten Beträgen erfolgt abzüglich oben erwähnter Gebühren, mindestens aber einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00.- auf dieselbe Art und Weise innerhalb von 10 Tagen.

Abbruch der Buchung:

  • Muss die Buchung aufgrund von Vorsichts-/ oder Sturmwarnungen, Fehlverhalten des Mieters oder höhere Gewalt abgebrochen werden, gilt die Buchung als komplett durchgeführt, wenn mindestens 50% der vertraglich vereinbarten Buchungsdauer abgelaufen ist. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin.
  • Ist noch nicht die 50% Buchungsdauer verstrichen, hat der Mieter Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin in der Länge der ursprünglichen gebuchten Dauer.
  • Im Falle von Fehlverhalten des Mieters besteht in keinem Falle Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Rückvergütung.

Verfügbarkeit:

  • Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, für den reservierten Zeitraum das BBQ- Boot zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn durch besondere Umstände (Unfall durch einen Vormieter, sonstige Defekte am BBQ- Boot die eine sichere Benützung verunmöglichen, verspätete Rückgabe des Vormieters), oder durch einen sonstigen, nicht beeinflussbaren Umstand die Benützung verunmöglicht wird.
  • Für die Zeit, in der der Vermieter seine Leistung nicht vollbringen kann, ist der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit.
  • Schadenersatzansprüche an den Vermieter werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Sollte sich seitens Vermieter die Übergabe verzögern, ist der Mieter bis zu 60 Minuten an seine Reservierung gebunden.

Gesetzliche Bestimmungen

  • Der Personenschifffahrt sowie Angelbooten und Segelbooten ist Vorfahrt zu gewähren.
  • Beim Aufleuchten der Sturmwarnung oder Vorwarnung muss unverzüglich an den Ausgangspunkt zurückgekehrt werden. Nähere Angaben dazu finden Sie auf dem angefügten Sicherheitsblatt.
  • Das BBQ- Boot muss zu jeder Zeit durch mindestens eine instruierte und berechtigte Steuerperson besetzt sein. Das Anlegen an nicht dafür vorgesehenen Stegen, sowie das unbeaufsichtigt lassen des BBQ- Boots ist untersagt.
  • Es sind min. 150 Meter Abstand zum Ufer einzuhalten, innerhalb der 150 Meter darf nicht parallel zum Ufer gefahren werden.
  • Anlegen ist nur beim Ausgangspunkt erlaubt, ausser bei einer Notsituation.
  • Es ist Verboten im Badebereich oder Bereichen mit Durchfahrts-/ und Verbotsschilder einzufahren.
  • Ein entsprechender Abstand zu anderen Booten ist stehts einzuhalten.
  • Das Baden ist bei ausgeschaltetem Motor auf eigene Verantwortung möglich.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen-/ oder Sachschäden der Mieter und deren Begleiter.
  • Für Streitigkeiten aus vorliegendem Vertrag sind die Gerichte am Sitz in 6370 Stans zuständig.